fördern - fordern - unterstützen

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Medical Fitness

FÖRDERN – FORDERN – UNTERSTÜTZEN

Neuigkeitein und Einblicke

Bleiben Sie auf dem Laufenden! Hier teilen wir aktuelle Informationen, spannende Einblicke rund um Gesundheit und Medical Fitness.
Entdecken Sie, was bei uns passiert und lassen Sie sich inspirieren.

Fordern – Fördern – Unterstützen

Wir sind ein junges und jung gebliebenes interdisziplinäres Therapeutenteam

+1 (800) 555 555

Fordern – Fördern – Unterstützen

Wir lieben was wir tun

Therapie ist echtes Leben: mal lustig, mal traurig aber immer nah am Menschen!

Für Ihre Selbständigkeit im Alltag

Physiotherapie

Reduzierung körperlicher Beschwerden

Zur besseren Verständigung miteinander

Medical Fitness

Ihr gesundheitorientiertes Trainingskonzept

Alpha Cooling

„coole“ Methode zur Schmerzlinderung

Indiba Therapie

Förderung der natürlichen Gewebegeneration

ganzheitliche Übungen für Körper, Geist und Seele

effektives, gelenkschonendes Ganzkörpertraining

Fordern – Fördern – Unterstützen

Warum Sie bei uns richtig sind

Bei uns profitieren Sie von einem interdisziplinären Team aus Therapeuten, Trainern und medizinischen Fachkräften. Gemeinsam entwickeln wir individuelle Konzepte, die auf Ihre Bedürfnisse und Ziele abgestimmt sind.

Ob Prävention, Rehabilitation oder gezieltes Training , wir kombinieren Fachwissen, moderne Methoden und persönliche Betreuung, damit Sie Ihre Gesundheit aktiv stärken und langfristig erhalten können.

FÖRDERN – FORDERN – UNTERSTÜTZEN

Partner und Unterstützer

Wir sind gut vernetzt.

Zusammen mit unserem Kooperationspartner „Reha Fit und Aktiv Cloppenburg e.V.“ bieten wir Rehabilitationssport und Funktionstraining an.

Hansefit ist der führende deutsche Anbieter für Firmenfitness. Firmenfitness für die betriebliche Gesundheitsfürsorge.

FAQ – Fragen und Antworten

Wissenswertes über Heilmittelverordnungen

Eine Heilmittelverordnung muss i.d.R. innerhalb von 28 Tagen begonnen werden und ist je nach Behandlungsmenge bsp. 3 Monate (6er Rezept) oder 6 Monate (10er Rezept) gültig.

Die Unterbrechungszeit zwischen 2 Terminen beträgt max. 28 Tage.

Die Verordnung sollte am ersten Behandlungstermin vorliegen. Vor jeder Behandlung muss der Termin unterschrieben werden.